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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

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CODILYZE DMCC, Retail Level R5, Cluster R, JLT, Dubai, United Arab Emirates

 

Stand: 01.01.2023

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1. Anwendungsbereich


Diese AGB gelten für alle Verträge über Agenturleistungen zwischen CODILYZE und gewerblichen Auftraggebern ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, CODILYZE hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt. 

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Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.

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Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

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2. Vertragsgegenstand

 

CODILYZE erstellt für den Auftraggeber Webseiten und Online-Shops (Werke) gegen Zahlung einer Vergütung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich dem Angebot und ergänzenden Leistungsbeschreibungen.

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Soweit Dienstleistungen, insbesondere Wartung und Pflegeleistungen Vertragsgegenstand sind, werden diese auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.

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Die Erstellung von Rechtstexten oder Pflichtinformationen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die rechtliche Konformität von genutzter Cloud-Software (z.B. Wix, Shopify).

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3. Vertragsschluss

 

CODILYZE erstellt ein Vertragsangebot, welches der Auftraggeber innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen kann. Die Annahme kann in jedweder Form erfolgen (Klick auf eine Schaltfläche, digitale Unterschrift, Übersendung des gescannten unterzeichneten Angebots per E-Mail etc.).

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Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von CODILYZE bereits angefertigter Entwürfe nicht berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an ihn übermittelte Entwürfe einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen und CODILYZE die Löschung zu bestätigen.

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4. Nutzungsrechte

 

CODILYZE räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Entwicklungen für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.

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Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk nachträglich zu bearbeiten oder umzugestalten. Dies gilt nicht für die von CODILYZE erstellten Logos. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk oder Teile des Werks zu vervielfältigen oder zu vermarkten. Er ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

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Von CODILYZE für den Auftraggeber erworbene Lizenzen an Bildern, Themes, Apps oder sonstigen Inhalten werden nur im Rahmen der Lizenzbestimmungen auf den Auftraggeber übertragen.

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CODILYZE ist berechtigt, als Urheber eines von CODILYZE erstellten Werks genannt und verlinkt zu werden. Bei einer nachträglichen Bearbeitung eines Werks durch den Auftraggeber kann CODILYZE verlangen, im Zusammenhang mit dem veränderten Werk nicht mehr genannt zu werden.

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CODILYZE ist berechtigt, die Firma des Auftraggebers einschließlich seines Logos in der eigenen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu nennen und die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen anzugeben.

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5. Vergütung

 

Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Angebote beinhalten keine Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere keine Kosten für Templates, Themes, Drittanbieter-Apps oder Bildlizenzen.

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Im Rahmen von Aufträgen eingesetzte kostenpflichtige Tools von Drittanbietern  werden zusätzlich berechnet. Die Kosten betragen bei Werkverträgen mit einer Projektdauer von bis zu drei Monaten einmalig 70,- € für Jira und 200,- € für Jira und weiteren SEO-Tools (SEObility, Termlabs, Sistrix), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einer längeren Projektdauer wird für jeden angefangenen weiteren Monat eine Pauschale von 20,- € (Jira) bzw. von 70,- € (Jira und SEO-Tools) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Die monatlichen Pauschalen gelten bei der Erbringung von Dienstleistungen für jeden angefangenen Monat der Vertragslaufzeit.

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Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche Leistungen, so wird CODILYZE dem Auftraggeber den zusätzlichen Kosten- bzw. Zeitaufwand mitteilen. Dieser ist vom Auftraggeber zu bestätigen.

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Sofern Angebotspreise nicht ausdrücklich als Festpreise gekennzeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine Überschreitung von mehr als 15 % des Kostenvoranschlags ausführbar ist, wird CODILYZE den Auftraggeber informieren. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von sieben Tagen kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so hat CODILYZE einen Anspruch auf eine Teilvergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Arbeit.

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Der Auftraggeber ist zu einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes verpflichtet. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss fällig. Die restliche Vergütung wird bei Abnahme fällig.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro. CODILYZE kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

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Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist CODILYZE nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

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6. Leistungserbringung


Entwicklungen erfolgt auf der Grundlage eines zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Konzepts. Das Konzept wird von dem Auftraggeber, von CODILYZE oder von beiden Vertragsparteien gemeinsam erstellt. Es wird verbindlich, wenn es von beiden Vertragsparteien bestätigt wird.

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Nach der Bestätigung des Konzepts beginnt CODILYZE mit der Umsetzung. Ab diesem Zeitpunkt erfordern weitere Änderungswünsche des Auftraggebers die ausdrückliche Zustimmung von CODILYZE und die Vereinbarung einer zusätzlichen Vergütung.

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Soweit die Erstellung von Webseiten und Shops auf der Grundlage von Drittanbietersoftware erfolgt, trägt der Auftraggeber das Risiko von System- oder Funktionsänderungen.

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Soweit Entwicklungen innerhalb eines Developer-Accounts bei einem Cloud-Anbieter durchgeführt werden, erhält der Auftraggeber nach Abnahme und Zahlung der vollständigen Vergütung die Zugangsdaten. Bei Entwicklungen auf Systemen von CODILYZE erhält der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse per Datenfernübertragung.

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Erfüllungsort für alle Leistungen von CODILYZE ist der Sitz von  CODILYZE. Leistungen werden online erbracht. Persönliche Treffen können im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien gegen Übernahme der Reisekosten und eines Besprechungshonorars durch den Auftraggeber vereinbart werden.

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7. Mitwirkungspflichten

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, CODILYZE die zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte in der vereinbarten Form sowie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der gesamten Projektdauer ein mit dem Projekt vertrauter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

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Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, so kann CODILYZE eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was CODILYZE infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart.

CODILYZE ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass CODILYZE den Vertrag kündige, wenn die Mitwirkungshandlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum Ablauf der Frist nicht erfolgt. In diesem Fall kann CODILYZE einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

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8. Leistungszeit

 

Die Erstellung eines Werkes erfolgt innerhalb der vereinbarten Leistungszeit. Die Leistungszeit beginnt mit Bereitstellung der Inhalte und Zugänge durch den Auftraggeber sowie nach Erhalt einer Anzahlung, sofern eine solche vereinbart wurde. 

Leistungszeiten verlängern sich jeweils um den Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete Mitwirkungshandlung unterlässt. Führt die Verzögerung der geschuldeten Mitwirkung zu einer zeitlichen Kollision mit anderen Projekten von CODILYZE,  so kann CODILYZE die Leistungserbringung für den Auftraggeber unterbrechen und nach Abschluss der anderen Projekte fortsetzen.

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Ist CODILYZE aufgrund höherer Gewalt an der Leistungserbringung verhindert, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum des Andauerns der höheren Gewalt. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als vier Wochen an, sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

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9. Abnahme

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsgemäßes Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Auftraggeber ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.

Als abgenommen gilt ein Werk auch dann, wenn CODILYZE dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

10. Mängelrechte


Ist ein Werk mangelhaft, so kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelrechte des Auftraggebern verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.

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Sofern der Auftraggeber bereits vor Übergabe des Werkes Mängel erkennt, ist er verpflichtet, CODILYZE auf diese hinzuweisen. Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist CODILYZE nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später entstanden sind.

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Macht der Auftraggeber einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorlag oder nicht von CODILYZE verursacht worden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von CODILYZE zu vergüten.

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11. Haftung


CODILYZE haftet für fahrlässig verursachte Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Auftraggeber oder CODILYZE verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, CODILYZE auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die CODILYZE weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

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Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt CODILYZE von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

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12. Vertragslaufzeit

 

Verträge über Werkleistungen enden mit der Vertragserfüllung. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung eines Werkes den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so kann CODILYZE die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

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Verträge über die laufende Wartung und Pflege oder sonstige Dienstleistungen haben die vereinbarte Laufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn es nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird. 

Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsordnungen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von CODILYZE, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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